Integration in Maxdorf

„Integrare“ meint im Lateinischen die Ergänzung, die geistige Wiederauffrischung, von neuem zu beginnen, sich zu erneuern. In diesem Sinne ist auch die Integrationsarbeit des Netzwerkes und der Gemeinde zu verstehen:

Mit allen Hilfsbedürftigen zusammen, den Alleinstehenden, den von Altersarmut bedrohten, älteren Frauen und Männern, den Alleinerziehenden und oft allein gelassenen, jungen Müttern und Vätern, ihren Kindern, den einsamen Nachbarn und Mitbürgern und den zu uns geflüchteten Mitmenschen, mit allen zusammen eine von Respekt und Vertrauen geprägte Form der Gemeinschaft leben. Die Grenzen zwischen „denen“ und „die da“ verschwinden zu lassen, alle einzubinden und zu integrieren – so, dass wir uns in unserer Gemeinde aufgenommen und wohl fühlen.

  • Den rechtlichen Rahmen geben dabei unsere Verwaltung und die kommunalen, Landes- und Bundesgesetze vor. Die enge Verzahnung mit der Verwaltung und die oft unbürokratische Hilfe der Mitarbeiter, sind dabei unbezahlbar und schaffen Vertrauen. 
  • Die Begleitung und Beratung durch die Ehrenamtlichen, teils in einer 1:1-Betreuung, teils in Seminaren, Sprechstunden und Briefen, macht den zweiten Pfeiler des Konzeptes aus. 
  • Firmen, Geschäfte, Schulen, Kitas und unsere Bürger machen das Gesamtkonstrukt jedoch erst zu einem Netzwerk und sind für alle integrationswilligen Menschen die ausgestreckte Hand – zur Integration in Maxdorf.

 

Werte und Wertevermittlung

Die Flüchtlingswelle hat in unserer Gesellschaft zu einer neuen, teils heftigen Wertediskussionen geführt. Wir, die aufnehmende Gemeinschaft haben inzwischen wieder gelernt, was Frieden bedeutet, wie wichtig Familie ist und das der Respekt vor älteren Mitmenschen eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Umgekehrt vermitteln wir durch unser Verhalten die Kernbotschaften unseres Grundgesetzes:

  • §1 Die Würde des Menschen ist unantastbar
  • §3 Männer und Frauen sind gleichberechtigt
  • §4 Freiheit des Glaubens ist unverletztlich
  • §5 Meinungsfreiheit. Eine Zensur findet nicht statt
  • §16a Politisch Verfolgte genießen Asylrecht